Hinweisgebersystem
Transparenz, Integrität und gesetzeskonformes Handeln sind zentrale Werte bei Bulthaup. Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) haben wir ein Meldesystem eingerichtet, das es externen Personen – etwa Geschäftspartnern, Lieferanten oder Kunden – ermöglicht, vertraulich auf mögliche Verstöße gegen Gesetze oder unternehmensinterne Richtlinien hinzuweisen.
Unser Hinweisgebersystem stellt sicher, dass alle Meldungen gesetzeskonform und vertraulich behandelt werden. Ziel ist es, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Selbstverständlich genießen Hinweisgeber den vollen Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Meldungen können über unser Meldesystem unter folgendem Link eingereicht werden: http://bulthaup.whistlelink.com.
Gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes weisen wir darauf hin, dass beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet worden ist: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Beinhaltet die Meldung einen Hinweis auf einen Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften, kann die Meldung auch an das Bundeskartellamt gerichtet werden: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Kartellverbot/Anonyme_Hinweise/anonymehinweise_node.html